Finanzministerium erlässt neuen Erlass zur Überwachung der Verwaltung von Staatskapital in Unternehmen
Am 15. Juni 2026 hat das Finanzministerium offiziell den Erlass Nr. 102/2026/TT-BTC erlassen, der detaillierte Bestimmungen zur Überwachung, Prüfung, Bewertung, Klassifizierung, Berichterstattung und Veröffentlichung von Informationen in der Verwaltung von Staatskapitalinvestitionen in Unternehmen enthält. Dieser Erlass wird erwartet, grundlegende Veränderungen in der Art und Weise der Verwaltung und Überwachung von Staatskapital zu bewirken, gleichzeitig die Verantwortung der Vertreter des Eigentümers zu stärken und die verstärkte Anwendung digitaler Technologien in diesem Bereich voranzutreiben.
Neuer Erlass: Die wichtigsten Punkte
Erlass Nr. 102/2026/TT-BTC tritt am 01. August 2026 in Kraft und ersetzt den Erlass 200/2014/TT-BTC, der seit 2014 in Kraft war. Nach 12 Jahren Anwendung hat Erlass 200 einige Mängel gezeigt, insbesondere im Kontext der digitalen Transformation und der Anforderungen zur Steigerung der Effizienz der Verwaltung von Staatskapital in Unternehmen.
Der neue Erlass wurde auf der Grundlage der Umsetzungserfahrungen mit Erlass 200 und unter Berücksichtigung der Beiträge der Ministerien, Behörden, lokalen Verwaltungen und Unternehmen erstellt. Der Erlass konzentriert sich auf 5 Hauptinhalte:
- Vorschriften zur Überwachung der Tätigkeit von Unternehmen mit Staatskapital
- Vorschriften zur Prüfung der Verwaltung und Nutzung von Staatskapital und -vermögen in Unternehmen
- Vorschriften zur Bewertung und Klassifizierung von Unternehmen mit Staatskapital
- Vorschriften zur Berichterstattung über die Ergebnisse der Verwaltung von Staatskapital in Unternehmen
- Vorschriften zur Veröffentlichung von Informationen in der Verwaltung von Staatskapital in Unternehmen
Detaillierte Inhalte von Erlass 102/2026/TT-BTC
Erlass 102/2026/TT-BTC umfasst 5 Kapitel, 29 Artikel und 3 Anhänge mit vielen wichtigen Neuerungen:
1. Zur Überwachung der Tätigkeit von Unternehmen mit Staatskapital
Der Erlass legt die Verantwortung der Vertreter des Eigentümers bei der Überwachung der Unternehmensaktivitäten klarer fest. Insbesondere:
- Einrichtung spezieller Überwachungsteams in großen Wirtschaftskonzernen und staatlichen Muttergesellschaften
- Konkrete Regelungen zur Überwachung wichtiger Bereiche wie Finanzinvestitionen, Fusionen und Übernahmen, Kapitalübertragungen, Kreditvergabe usw.
- Pflicht für Unternehmen, Risikomanagementsysteme einzurichten und regelmäßig an die Vertreter des Eigentümers zu berichten
2. Zur Prüfung der Verwaltung und Nutzung von Staatskapital und -vermögen in Unternehmen
Der Erlass erweitert den Prüfungsumfang und regelt das Prüfverfahren detaillierter:
| Prüfungstyp | Zeitpunkt der Durchführung | Prüfungsumfang |
|---|---|---|
| Regelmäßig | Jährlich | |
| Unerwartet | ||
| Besonders | Auf Beschluss des Premierministers |
3. Zur Bewertung und Klassifizierung von Unternehmen mit Staatskapital
Der Erlass legt ein System von 5 Bewertungskriterien für Unternehmen mit Staatskapital fest:
- Kriterium zur Effizienz der Produktions- und Geschäftstätigkeit
- Kriterium zur Einhaltung von Gesetzen
- Kriterium zur nachhaltigen Entwicklung
- Kriterium zur gesellschaftlichen Verantwortung
- Kriterium zur Unternehmensführung
Aufgrund dieser Kriterien werden Unternehmen in 4 Kategorien eingestuft: Gut, Ausreichend, Durchschnittlich und Schwach. Die Bewertungsergebnisse dienen als Grundlage für Entscheidungen über die Kapitalstruktur, die Besetzung von Personalpositionen und die Unterstützungspolitik für Unternehmen.
4. Zur Berichterstattung über die Ergebnisse der Verwaltung von Staatskapital in Unternehmen
Der Erlass legt den Inhalt, die Form und die Fristen für die Berichterstattung von Unternehmen mit Staatskapital klar fest. Besonders hervorzuheben ist, dass der Erlass die Anwendung eines elektronischen Berichtssystems vorschreibt, das mit der nationalen Datenbank zur Verwaltung von Staatskapital verbunden ist.
5. Zur Veröffentlichung von Informationen in der Verwaltung von Staatskapital in Unternehmen
Der Erlass legt detaillierte Regelungen zur Veröffentlichung von Informationen durch Unternehmen mit Staatskapital fest, einschließlich:
- Kapitalstruktur und Staatsbeteiligungsquote
- Ergebnisse der Produktions- und Geschäftstätigkeit
- Gehalts- und Bonuspolitik der Führungskräfte
- Große Investitionsprojekte
- Informationen über Umwelt- und Gesellschaftsthemen
Der Erlass verlangt, dass Unternehmen Informationen auf ihrem eigenen elektronischen Portal und auf dem Portal der Vertreter des Eigentümers veröffentlichen müssen.
Auswirkungen von Erlass 102/2026/TT-BTC
Auf staatliche Verwaltungsorgane
Erlass 102/2026/TT-BTC wird die Effizienz der Verwaltung von Staatskapital in Unternehmen verbessern, indem er:
- Die Verantwortung der Vertreter des Eigentümers stärkt
- Die Überwachungs- und Prüfverfahren standardisiert
- Den Verwaltungsaufwand vereinfacht
- Die Anwendung digitaler Technologien in der Verwaltung fördert
Auf Unternehmen mit Staatskapital
Für Unternehmen wird Erlass 102/2026/TT-BTC erhebliche Veränderungen mit sich bringen:
- Erhöhte Transparenz in der Geschäftstätigkeit
- Stärkere Rechenschaftspflicht
- Förderung der Reform der Unternehmensführung
- Druck zur Steigerung der Betriebseffizienz
Auf die Wirtschaft
Insgesamt wird erwartet, dass Erlass 102/2026/TT-BTC dazu beiträgt:
- Die Effizienz der Nutzung von Staatskapital zu erhöhen
- Gesunden Wettbewerb zu fördern
- Die Transparenz in der Wirtschaft zu erhöhen
- Zum Prozess der wirtschaftlichen Restrukturierung beizutragen
Expertenmeinungen
Laut Einschätzungen von Wirtschaftsexperten ist Erlass 102/2026/TT-BTC ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des rechtlichen Rahmens für die Verwaltung von Staatskapital in Unternehmen. Herr Nguyễn Văn Bình, Finanz- und Bankexperte, äußert sich wie folgt:
"Erlass 102/2026/TT-BTC hat die Mängel von Erlass 200/2014/TT-BTC behoben, insbesondere bei der Stärkung der Überwachung und der Anwendung digitaler Technologien. Um jedoch wirklich wirksam zu sein, muss der Erlass von ausreichenden Sanktionsmechanismen und dem hohen politischen Willen aller Verwaltungsebenen begleitet werden."
Frau Trần Thị Mai, Unternehmensführungsexpertin, meint:
"Die Anwendung des 5-Kriterien-Bewertungssystems wird eine objektive Klassifizierung von Unternehmen ermöglichen, um geeignete Politik für jede Unternehmensform zu entwickeln. Es ist jedoch zu beachten, dass die Besonderheiten jedes Sektors und jedes Unternehmens berücksichtigt werden müssen, um eine starre Anwendung zu vermeiden."
Fazit
Der Erlass von Erlass Nr. 102/2026/TT-BTC markiert einen wichtigen Schritt in der Verwaltung von Staatskapital in Unternehmen. Mit seinen spezifischen, detaillierten und praktikablen Bestimmungen verspricht der Erlass positive Veränderungen, die zur Steigerung der Effizienz der Nutzung von Staatskapital, zur Förderung einer effizienteren und transparenteren Geschäftstätigkeit von Unternehmen beitragen werden.
Um die Wirksamkeit des Erlasses sicherzustellen, ist das entschlossene Eingreifen der Verwaltungsorgane, die koordinierte Zusammenarbeit aller Ministerien und Behörden sowie die strikte Einhaltung seitens der Unternehmen erforderlich. Gleichzeitig ist eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung an die Praxis notwendig.
Erlass Nr. 102/2026/TT-BTC tritt am 01. August 2026 in Kraft und gibt einen Zeitraum von 2 Monaten, in dem sich Unternehmen und Verwaltungsorgane auf die Umsetzung vorbereiten können.
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